Kostenrahmen
Orientierungswerte zu den Gesamtkosten
Wie viele Behandlungstermine erforderlich und sinnvoll sind, ist individuell unterschiedlich. Bei einer umfassenden Behandlung von Heuschnupfen sind beispielsweise häufig etwa acht bis 15 Sitzungen erforderlich. Bei anderen Beschwerden kann der Behandlungsumfang ähnlich sein, deutlich kürzer ausfallen oder auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wie viele Termine im Einzelfall sinnvoll sind, wird deshalb nicht im Voraus starr festgelegt, sondern im Verlauf regelmäßig überprüft und angepasst.
Absageregelung
Terminabsage und Ausfallhonorar
Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin per E-Mail kostenfrei abgesagt werden.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Euro berechnet. Dies gilt nicht, wenn ein tagesaktuelles ärztliches Attest vorgelegt wird oder ein nachvollziehbarer Fall höherer Gewalt vorliegt. Ausfälle oder Verspätungen im öffentlichen Verkehr werden dabei grundsätzlich nicht als Fall höherer Gewalt berücksichtigt.