Kosten & Abrechnung

Transparente Kosteneinordnung

Die Kosten einer Behandlung richten sich nach Art und Umfang der tatsächlich erbrachten Leistungen. Wie viele Termine sinnvoll sind und welche Leistungen im Verlauf notwendig werden, hängt vom individuellen Beschwerdebild und der Entwicklung während der Behandlung ab.

Angaben zu typischen Sitzungszahlen oder Gesamtkosten können deshalb nur der Orientierung dienen. Sie stellen keine festen Behandlungspakete oder verbindlichen Behandlungspläne dar.

Kosten für Selbstzahler

Für Selbstzahler kostet der Ersttermin von etwa 90 Minuten 120 Euro. Folgetermine werden pauschal mit 70 Euro berechnet.

Die vereinbarten Honorare gelten unabhängig davon, welche therapeutischen Methoden im jeweiligen Termin eingesetzt werden. So bleiben die Kosten für Sie transparent und gut planbar.

Privatversicherung und Beihilfe

Für privat Versicherte oder Beihilfeberechtigte kostet der Ersttermin bei einer Dauer von 90 Minuten ebenfalls 120 Euro. Die während des Ersttermins und im weiteren Behandlungsverlauf erbrachten Leistungen werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Je nach Versicherungsvertrag oder Beihilferegelung können die Kosten ganz oder teilweise bis zu den jeweils erstattungsfähigen GebüH-Höchstsätzen übernommen werden. Bitte informieren Sie sich hierzu vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Kostenträger.

Kostenrahmen

Orientierungswerte zu den Gesamtkosten

Wie viele Behandlungstermine erforderlich und sinnvoll sind, ist individuell unterschiedlich. Bei einer umfassenden Behandlung von Heuschnupfen sind beispielsweise häufig etwa acht bis 15 Sitzungen erforderlich. Bei anderen Beschwerden kann der Behandlungsumfang ähnlich sein, deutlich kürzer ausfallen oder auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wie viele Termine im Einzelfall sinnvoll sind, wird deshalb nicht im Voraus starr festgelegt, sondern im Verlauf regelmäßig überprüft und angepasst.

Absageregelung

Terminabsage und Ausfallhonorar

Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin per E-Mail kostenfrei abgesagt werden.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Euro berechnet. Dies gilt nicht, wenn ein tagesaktuelles ärztliches Attest vorgelegt wird oder ein nachvollziehbarer Fall höherer Gewalt vorliegt. Ausfälle oder Verspätungen im öffentlichen Verkehr werden dabei grundsätzlich nicht als Fall höherer Gewalt berücksichtigt.

Fragen zu Kosten und Abrechnung?

Wenn Sie vorab Fragen zu den Behandlungskosten, zur Abrechnung oder zu möglichen Erstattungen haben, können Sie gerne Kontakt aufnehmen.