FAQ
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Termin und Ablauf, Kosten und Abrechnung sowie zu Behandlung und einzelnen Beschwerdebereichen.
Termin & Ablauf
Der erste Termin dient dazu, Ihre Beschwerden, deren Verlauf und mögliche Zusammenhänge ausführlich zu erfassen. Auf dieser Grundlage erfolgt eine diagnostische Einschätzung nach den Prinzipien der Traditionellen Chinesischen Medizin. Wenn es sinnvoll ist, kann bereits beim ersten Termin mit der Behandlung begonnen werden.
Für den ersten Termin sollten Sie in der Regel 90 Minuten einplanen. So bleibt ausreichend Zeit für die Anamnese, die diagnostische Einschätzung und – wenn sinnvoll – den Beginn der Behandlung.
Falls vorhanden, können Sie relevante ärztliche Befunde, Untersuchungsergebnisse oder Arztberichte sowie eine aktuelle Übersicht Ihrer regelmäßig eingenommenen Medikamente mitbringen. Sie müssen jedoch nicht erst umfangreiche Unterlagen zusammentragen, bevor Sie einen Termin vereinbaren.
Das hängt vom jeweiligen Beschwerdebild und vom Verlauf ab. Bei einer umfassenden Behandlung von Heuschnupfen sind beispielsweise häufig etwa acht bis 15 Sitzungen erforderlich. Bei anderen Beschwerden kann der Behandlungsumfang ähnlich sein, deutlich kürzer ausfallen oder auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wie viele Termine im Einzelfall sinnvoll sind, wird deshalb nicht im Voraus starr festgelegt, sondern im Verlauf regelmäßig überprüft und angepasst.
Kosten & Abrechnung
Für Selbstzahler kostet der erste Termin von etwa 90 Minuten 120 Euro. Die Höhe der Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen oder die Beihilfe kann davon abweichen und richtet sich nach dem jeweiligen Tarif beziehungsweise den Erstattungsbedingungen.
Folgetermine werden für Selbstzahler pauschal mit 70 Euro berechnet. Bei Privat- und Beihilfeversicherten erfolgt die Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) entsprechend den tatsächlich erbrachten Leistungen.
Je nach Versicherungsvertrag oder Beihilferegelung können die Kosten ganz oder teilweise bis zu den jeweils erstattungsfähigen GebüH-Höchstsätzen übernommen werden. Bitte informieren Sie sich hierzu vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Kostenträger.
Auch Leistungen oder Rechnungsanteile, die von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe nicht oder nicht vollständig erstattet werden, sind von Ihnen zu begleichen.
Behandlung & Methoden
Je nach Beschwerdebild und diagnostischer Einschätzung können unterschiedliche naturheilkundliche Verfahren eingesetzt und miteinander kombiniert werden. Grundlage der Behandlung ist die Traditionelle Chinesische Medizin. Zum Einsatz kommen insbesondere Akupunktur, Ohrakupunktur, Tuina und Moxibustion sowie – je nach Beschwerdebild – ergänzende Verfahren wie Reizstromtherapie oder manuelle Behandlungstechniken.
Nein. Welche Methoden sinnvoll sind, richtet sich nach dem individuellen Beschwerdebild, der diagnostischen Einschätzung und dem Verlauf. Die Behandlung erfolgt deshalb nicht nach einem festen Schema und kann im Laufe der Zeit angepasst werden.
Ja. Eine naturheilkundliche Behandlung kann grundsätzlich auch begleitend zu einer ärztlichen Behandlung erfolgen. Bereits bestehende Diagnosen, Befunde, Medikamente und laufende Behandlungen werden dabei berücksichtigt.
Hormonelle Beschwerden
Nein. Für einen ersten Termin ist keine abschließende Diagnose erforderlich. Bereits vorhandene ärztliche Befunde oder Untersuchungsergebnisse können jedoch hilfreich sein und werden in die Einschätzung mit einbezogen.
Ja. Eine naturheilkundliche Behandlung kann auch begleitend zu einer gynäkologischen oder anderen ärztlichen Behandlung erfolgen. Bestehende Diagnosen, Medikamente und laufende Therapien werden dabei berücksichtigt.
Behandelt werden unter anderem Beschwerden im Zusammenhang mit Zyklusveränderungen, Wechseljahren und Endometriose sowie weitere hormonell beeinflusste Beschwerdebilder. Entscheidend ist immer die individuelle Situation und diagnostische Einschätzung.
Allergien & Heuschnupfen
Nein. Für einen ersten Termin ist eine bereits gesicherte Diagnose nicht zwingend erforderlich. Vorhandene Allergietests, ärztliche Befunde oder frühere Untersuchungsergebnisse können jedoch hilfreich sein und werden bei der Einschätzung berücksichtigt.
Ja. Eine Behandlung kann sowohl vor Beginn der jeweiligen Allergiesaison als auch während einer akuten Beschwerdephase erfolgen. Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt von Art, Stärke und Verlauf der Beschwerden ab.
Ja. Eine begleitende naturheilkundliche Behandlung ist grundsätzlich auch möglich, wenn bereits Medikamente eingesetzt werden. Bestehende Medikamente sollten nicht eigenständig verändert oder abgesetzt werden; ihre Anwendung wird bei der Behandlungsplanung berücksichtigt.
Schmerzen & Beschwerden des Bewegungsapparats
Nein. Für einen ersten Termin ist eine bereits gesicherte Diagnose nicht zwingend erforderlich. Vorhandene ärztliche Befunde, Röntgen-, MRT- oder andere Untersuchungsergebnisse können jedoch hilfreich sein und werden bei der Einschätzung berücksichtigt.
Ja. Auch länger bestehende Beschwerden können behandelt werden. Wie gut sie sich beeinflussen lassen, hängt unter anderem von ihrer Ursache, ihrer Dauer, ihrer Ausprägung und den möglichen strukturellen Veränderungen ab.
Ja. Eine naturheilkundliche Behandlung kann grundsätzlich auch ergänzend zu physiotherapeutischen oder ärztlichen Maßnahmen erfolgen. Bereits laufende Behandlungen und vorhandene Befunde werden dabei berücksichtigt.
Ärztliche Abklärung und Grenzen der Behandlung
Eine ärztliche Abklärung ist insbesondere dann wichtig, wenn Beschwerden neu auftreten, stark ausgeprägt sind, sich deutlich verändern, unklar bleiben oder aus anderen Gründen medizinisch abgeklärt werden sollten. Eine naturheilkundliche Behandlung kann eine ärztliche Diagnostik und Therapie begleiten, ersetzt aber keine notwendige medizinische Untersuchung.
Auch naturheilkundliche Behandlungen haben klare Grenzen. Bestehen zum Beispiel ausgeprägte strukturelle Veränderungen – etwa deutliche Verschleißveränderungen an einem Gelenk –, können Beschwerden möglicherweise gelindert oder die Beweglichkeit günstig beeinflusst werden; die zugrunde liegende strukturelle Veränderung lässt sich dadurch jedoch nicht rückgängig machen.
Wenn sich im Gespräch oder im Behandlungsverlauf Hinweise ergeben, dass eine weiterführende ärztliche oder fachärztliche Abklärung sinnvoll ist, wird dies offen angesprochen und entsprechend empfohlen.
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